§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich:
1.Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Peter Josef Fischer.
2. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in unseren Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Insoweit gilt weder unser Schweigen noch die Annahme der Leistung oder Gegenleistung als Anerkennung entgegenstehender Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen unseren Geschäftsbedingungen und denen unseres Kunden, kommen ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen zur Anwendung, auch wenn der Kunde die Auffassung vertreten sollte, dass seine Geschäftsbedingungen die einzig gültigen sind.
§ 2 Vertragsschluss:
I. Verkauf:
1. Die Angebote der Firma Peter Josef Fischer aus Preislisten, Inseraten oder Werbeschriften sind frei bleibend und alle Aufträge werden zu dem am Tag gültigen Preis ausgeführt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Die Verkaufspreise der Firma Peter-Josef Fischer sind Großhandelsnettopreise und beinhalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager in 53229 Bonn, Modestusstrasse 12. Lieferungen können auf Wunsch zur Abholung zusammengestellt werden. Schwer- und Volumengut (z.B. Sekt, Großplüsch sowie zerbrechliche Ware) werden über Palette abgerechnet. Versandkosten für Auslandslieferungen können auf Nachfrage mitgeteilt werden.
3. Der Mindestwert eines Auftrages beträgt 100,00 €. Für Aufträge unter 100,00 berechnet die Firma Peter Josef Fischer einen 10%-igen Kostenaufschlag.
4. Muster werden nur gegen feste Berechnung geliefert und nicht zurückgenommen.
5. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Firma Peter Josef Fischer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Eingang zu prüfen, ob dieses angenommen wird. Die Annahme kann entweder schriftlich (per E-Mail, Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Firma Peter Josef Fischer zu verantworten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
7. Angaben über voraussichtliche Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin ausdrücklich zugesagt ist.
8. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Transparenz des Vertragsverhältnisses, die wesentlichen Erklärungen des Vertrages schriftlich abzugeben oder schriftlich zu bestätigen.
§ 3 Eigentumsvorbehalt:
1. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Firma Peter Josef Fischer das Eigentum an der Ware vor bis sämtliche Forderungen der die Firma Peter Josef Fischer gegen den Unternehmer aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitigen oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Firma Peter Josef Fischer in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
§ 4 Zahlung, Aufrechnung & Zurückbehaltung:
1. Der angebotene Preis ist bindend. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der Kaufpreis ist sofort mit der Übergabe der Ware fällig.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises wahlweise per Vorauskasse durch Überweisung oder per Barzahlung bei selbst Abholung zu leisten und kommt ansonsten in Zahlungsverzug. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der Kunde Verzugsschaden in Form von Verzugszinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von zzt. 12%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behält sich die Firma Peter Josef Fischer vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Zudem schulden Unternehmer im Falle des Verzuges nach § 288 Absatz 5 BGB eine Pauschale in Höhe von € 40,00.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von der Firma Peter Josef Fischer unbestritten sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5. Gefahrenübergang:
1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Gewährleistung:
1. Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Firma Peter Josef Fischer für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Unternehmer müssen der Firma Peter Josef Fischer offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Empfang der Ware entsprechend des Handelsbrauches schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung dieses Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Rücksendung mangelhafter Ware bedarf der Zustimmung der Firma Peter Josef Fischer. Artikel mit einem Stückpreis von weniger als netto € 1,00 können nicht gutgeschrieben werden.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Firma Peter Josef Fischer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat
5. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware oder Abnahme Leistung. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
6. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
7. Garantien im Rechtssinne, die über die vertraglich vereinbarte Gewährleistung hinausgehen, erhält der Kunde durch die Firma Peter Josef Fischer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8. Die Garantie beschränkt sich auf den Ersatz von Teilen, die nachweislich Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel haben.
§ 7 Haftungsbeschränkung:
1. Bei fahrlässigen Verletzungen unserer vertragsbezogenen Sorgfaltspflichten beschränkt sich die Haftung der Firma Peter Josef Fischer auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässiger Verletzung unserer vertragsbezogenen Sorgfaltspflichten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei grober Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung nicht. Weiter gilt die Haftungseinschränkung nicht, wenn Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden. Gegenüber Unternehmern haftet die Firma Peter Josef Fischer bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder Abnahme der Leistung.
§ 8 Schlussbestimmungen, geltendes Recht, Gerichtsstand, Datenerfassung:
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Im Falle eines Rechtsstreits gilt ausschließlich die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Peter Josef Fischer. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.
4. Die Firma Peter Josef Fischer speichert personenbezogene Daten für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Gültige Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.
Stand der AGB ist August 2016